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TÜV überwachter Fachbetrieb nach WHG 19 I                     

Mitglied der DWA (Deutsche Vereinigung für                                                                Abwasserwirtschaft)

  • Generalinspektion                   
  • Dichtheitsprüfung
  • Eigenkontrolle
  • Wartung
  • Sachkundeschulung
  • Instandhaltung
  • Installation u. Prüfung von Warnanlagen
  • Überwachung von Sanierungen
  • Sanierungen
  • Neueinbau von Abscheideranlagen
  • Dichtheitsprüfungen von Hausanschlussleitungen 
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Abscheidertechnik Sperling GmbH
Bahnweg 11a
55437 Ockenheim

Tel: 06725 - 3772
Mobil: 0178 - 59 78 743
Fax: 06725 - 96090

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Betriebsstätten, bei denen regelmäßig mineralölhaltiges Abwasser aus der Entkonservierung, Reinigung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Verwertung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen anfällt (Abwasserverordnung Anhang 49), sind mit entsprechenden Leichtflüssigkeitsabscheidern zur Vorbehandlung des anfallenden Abwassers auszustatten. Dies betrifft insbesondere Abwasser aus der Werkstattreinigung, aus Waschhallen bzw. von Waschplätzen, aus Portalwaschanlagen.

Abscheideranlagen sind vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von nicht länger als 5 Jahren auf Dichtheit zu prüfen. Soweit eine Dichtheitsprüfung vor der Inbetriebnahme nicht erfolgte, ist eine Dichtheitsprüfung spätestens im Rahmen der nächstfälligen Überprüfung (Generalinspektion) vorzunehmen. Das gleiche betrifft auch Fetteabscheider.
 
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