Wartung

Die Abscheideranlage ist halbjährlich entsprechend den Vorgaben des Herstellers zu warten. Neben den Maßnahmen der Eigenkontrolle sind dabei folgende Arbeiten durchzuführen:

  • Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes, falls vorhanden, auf Durchlässigkeit, wenn der Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz deutliche Unterschiede aufweist, und auf Beschädigung. Reinigen oder Austausch des Koaleszenzeinsatzes nach Angaben des Herstellers, soweit erforderlich,
  • Entleerung und Reinigung des Abscheiders, soweit erforderlich (z. B. bei starker Verschlammung),
  • Reinigung der Ablaufrinne im Probenahmeschacht, falls vorhanden.


Soweit die Abscheideranlage ausschließlich eingesetzt wird zur

  • Behandlung von mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtem Regenwasser,
  • Absicherung von Anlagen und Flächen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Leichtflüssigkeiten,

können die Intervalle der Wartungen in Abhängigkeit des tatsächlichen Anfalls an Schlamm und Leichtflüssigkeit in Eigenverantwortung des Betreibers auf höchstens 12 Monate verlängert werden.


Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen und zu bewerten.